Bettensteuer am BER: City Tax, Höhe & Befreiung
Zuletzt geprüft: August 2026
Gäste an den Hotels am Flughafen BER zahlen eine Übernachtungssteuer, umgangssprachlich Bettensteuer oder City Tax. Sie beträgt 7,5 % des reinen Netto-Zimmerpreises, unabhängig davon, ob das Hotel in der Gemeinde Schönefeld oder auf Berliner Gebiet liegt. Geschäftsreisende sind nicht mehr befreit. Welche Ausnahmen gelten, hängt davon ab, ob Ihr Hotel in Schönefeld oder in Berlin liegt: Schönefeld befreit unter anderem Kinder unter 16 und Einheimische, Berlin kennt diese beiden Ausnahmen nicht. Dieser Ratgeber erklärt Höhe, Zuständigkeit und Befreiung.
Das Wichtigste in Kürze
- An den BER-Hotels fallen 7,5 % Bettensteuer auf den Netto-Zimmerpreis an: in Berlin seit dem 1. Januar 2025, in Schönefeld seit dem 1. Januar 2026.
- Berechnet wird nur der Übernachtungspreis, nicht Frühstück, Parken oder Wellness.
- Geschäftsreisende sind nirgends befreit. In Schönefeld sind vor allem Kinder unter 16, medizinisch notwendige Aufenthalte und Einheimische befreit; in Berlin gibt es weder eine Altersgrenze noch eine Befreiung für Einheimische.
- Die Befreiung weisen Sie mit dem Nachweisbogen plus Beleg direkt beim Hotel nach, am besten schon bei der Buchung.
Wie hoch ist die Bettensteuer und worauf?
Die Steuer beträgt 7,5 % der Bemessungsgrundlage, und das ist nur der reine Übernachtungspreis ohne Umsatzsteuer. Frühstück, Parken, Wellness oder andere Leistungen zählen nicht mit. Bei 100 € Zimmerpreis sind das also 7,50 € Steuer. Enthält eine Pauschale keine getrennte Ausweisung, zieht die Gemeinde Schönefeld feste Beträge ab, bevor sie die Steuer berechnet: 12 € für das Frühstück und je 15 € für Mittag- und Abendessen pro Gast und Mahlzeit.
Schönefeld oder Berlin: zwei Zuständigkeiten, gleicher Satz
Welche Steuer für Ihr Hotel gilt, hängt an der Gemeindegrenze, die Höhe ist aber identisch:
- Gemeinde Schönefeld (Brandenburg), 7,5 % seit 1. Januar 2026: die Hotels direkt am Terminal wie das Steigenberger Airport Hotel Berlin und das IntercityHotel BER Terminal 1+2 sowie die Häuser in Schönefeld und Waltersdorf, etwa das Holiday Inn Berlin Airport, das Moxy Berlin Airport und das Campanile Berlin Brandenburg Airport.
- Land Berlin (City Tax), 7,5 % seit 1. Januar 2025: die Hotels auf Berliner Stadtgebiet in Bohnsdorf, Altglienicke und Adlershof, etwa das MEININGER Hotel Berlin Airport, das ibis Berlin Airport und das Airporthotel Berlin-Adlershof.
Auf der Hotelrechnung erscheint die Steuer als „Übernachtungssteuer“ (Schönefeld) oder „City Tax“ (Berlin). Das Hotel zieht sie automatisch ein.
Wer ist von der Bettensteuer befreit?
Die Gemeinde Schönefeld nennt eine abschließende Liste von Befreiungen. Befreit ist, wer beim Hotel einen passenden Nachweis vorlegt:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (Nachweis: Personalausweis oder Geburtsurkunde).
- Medizinisch notwendige Aufenthalte aufgrund eines ärztlichen Attests; eine medizinisch erforderliche Begleitperson ist mitbefreit.
- Personen mit Wohnsitz in Schönefeld oder wer dort einen Wohnsitz begründet (Meldebescheinigung).
- Auszubildende und Jugendliche bis 27 Jahre in Einrichtungen zu Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken sowie deren Begleitpersonen bei gemeinnützigen Jugend- oder Schulfahrten.
In Berlin sieht die Liste anders aus, und das ist der wichtigste Unterschied: Das Land Berlin kennt weder eine Altersgrenze noch eine Befreiung für Einheimische. Nicht besteuert werden dort medizinisch notwendige Übernachtungen, Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, Klassen- und Schulfahrten, Renovierungs- oder Umbauaufenthalte sowie Unterbringungen von Obdachlosen und Asylsuchenden. Ein Kind, das in Schönefeld steuerfrei übernachtet, zahlt in Bohnsdorf oder Adlershof also mit.
Nicht steuerpflichtig ist außerdem, wer gar nicht übernachtet: Für Tageszimmer (Day Use) und Late Check-out fällt in Schönefeld in der Regel keine Übernachtungssteuer an, weil keine Übernachtung stattfindet.
Geschäftsreisende sind nicht befreit. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2022 sind beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig; eine Arbeitgeberbescheinigung oder eine Rechnung auf die Firma ändert daran nichts, auch dann nicht, wenn das Unternehmen die Übernachtung bezahlt. In Berlin gilt dasselbe: Dort sind Dienstreisen seit dem 1. April 2024 steuerpflichtig, und die frühere Befreiung für Aufenthalte über 21 Tage ist entfallen. Eine Ausnahme in Schönefeld betrifft nur Buchungen und Firmenverträge, die bis einschließlich 22. Dezember 2025 verbindlich vereinbart waren; sie bleiben steuerfrei. Aufenthalte über 6 Monate gelten nicht mehr als vorübergehend und sind ebenfalls steuerfrei.
So weisen Sie eine Befreiung nach
Der Nachweis läuft über das Hotel, nicht über die Gemeinde. Füllen Sie den Nachweisbogen der Gemeinde Schönefeld aus (eine Selbstauskunft mit Ankreuzfeldern für die Befreiungsgründe) und legen Sie den passenden Beleg bei, etwa das ärztliche Attest oder den Altersnachweis. Das Hotel bewahrt die Unterlagen für eine mögliche Prüfung auf. Klären Sie die Befreiung am besten schon bei der Buchung oder beim Check-in, damit sie korrekt auf der Rechnung berücksichtigt wird.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Muss ich an einem Hotel am BER eine Bettensteuer zahlen?
Ja. Seit 2026 erhebt die Gemeinde Schönefeld 7,5 % Übernachtungssteuer auf den reinen Netto-Zimmerpreis; auf Berliner Gebiet (Bohnsdorf, Adlershof) gilt die Berliner City Tax in gleicher Höhe. Berechnet wird nur die Übernachtung, nicht Frühstück, Parken oder Wellness. Das Hotel zieht die Steuer automatisch ein und weist sie auf der Rechnung aus.
Sind Geschäftsreisende von der Bettensteuer befreit?
Nein, nicht mehr. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2022 sind beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig; eine Arbeitgeberbescheinigung oder eine Rechnung auf die Firma befreit nicht, auch nicht, wenn das Unternehmen zahlt. In Berlin sind Dienstreisen seit dem 1. April 2024 steuerpflichtig. Nur vor dem 22. Dezember 2025 fest vereinbarte Buchungen und Firmenverträge bleiben in Schönefeld steuerfrei.
Wer ist von der Bettensteuer befreit und wie weise ich das nach?
Befreit sind in Schönefeld vor allem Kinder unter 16, medizinisch notwendige Aufenthalte (mit ärztlichem Attest, Begleitperson eingeschlossen), Personen mit Wohnsitz in Schönefeld sowie bestimmte Auszubildende und Jugendgruppen bis 27 Jahre. Den Nachweis führen Sie über das Hotel: Füllen Sie den Nachweisbogen der Gemeinde aus und legen Sie den passenden Beleg bei (Attest, Altersnachweis), am besten schon bei der Buchung oder beim Check-in.
Quellen
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: FAQ Übernachtungsteuer (City Tax) – geprüft am 21.08.2026
- Gemeinde Schönefeld: Übernachtungssteuer – geprüft am 21.08.2026